Hat ein Spieler eine Spieldauerdisziplinarstrafe erhalten, jedoch liegt noch keine Verfügung oder kein Entscheid vor, gilt Folgendes:
Nachwuchs: Bei einer ausgesprochenen Spieldauerdisziplinarstrafe sind die Spielerinnen und Spieler automatisch für das nächste Spiel gesperrt. Nach Verbüssung dieser Sperre sind sie wieder spielberechtigt.
Aktive: Die Spielerinnen und Spieler bleiben spielberechtigt.
Wurde eine Verfügung ausgestellt, liegt jedoch noch kein Entscheid vor, so ist die Verfügung gültig.
Nachwuchs und Aktive: Sobald provisorische Spielsperren verbüsst sind, sind die Spielerinnen und Spieler wieder spielberechtigt.
Wurde einen Entscheid ausgestellt, so ist dieser rechtskräftig und gilt entsprechend.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren