Tarifverfahren
Im Tarifverfahren werden keine Anhörungen vorgenommen, keine Stellungnahmen eingeholt und keine Verhandlungen durchgeführt.
Dies ist im Art. 45 des Rechtspflegereglement geregelt.
Ordentliche Verfahren
Der Einzelrichter eröffnet das Verfahren mittels Verfügung und räumt der betroffenen Partei die Möglichkeit ein, bis zu einer festgelegten Frist eine Stellungnahme einzureichen. Die Stellungnahme kann entweder über das MyHockey-Rechtspflege-System hochgeladen oder direkt per E-Mail an Justice@sihf.ch übermittelt werden.
Eingereicht werden können Stellungnahmen des Spielers, des Clubs oder von Zeugen sowie Foto- und Videomaterial als Beweismittel.
Hinweis: Im MyHockey-System können ausschliesslich Dokumente hochgeladen werden. Foto- und Videodateien sind zwingend per E-Mail einzureichen.
Berufungsverfahren beim Verbandssportgericht
Gilt das selbe wie beim ordentlichen Verfahren. Die Dokumente müssen aber an die E-Mail-Adresse vsg@sihf.ch eingereicht werden.
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